Das Liebesideal

Die steuerliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften  („Homo-Ehe“) mit der Ehe ist umstritten. Konservative Kreis haben an den jüngsten Gerichtsurteilen arg zu schlucken. Dabei ist die Gleichbehandlung nur folgerichtig und geht mit einem Bedeutungswandel der Ehe in den modernen bürgerlichen Gesellschaften spätestens seit dem 19. Jahrhundert einher.

In traditionellen Gesellschaften einst und jetzt dient die Verbindung von Mann und Frau vielen Zwecken, von der materiellen Versorgung  der Töchter bis zur Pflege politischer Freundschaften und der Sicherung des Fortbestehen der Dynastie. Liebe ist nicht immer im Spiel, die gegenseitige Zuneigung der Brautleute war jedenfalls oftmals nicht der entscheidende Impuls, um miteinander die Ehe einzugehen.

Das änderte sich mit dem Idee der Liebesheirat. Seither gilt als konstituierendes Element der Ehe die Liebe zwischen zwei Menschen. Doch wenn es nicht mehr an erster Stelle ums Kinderkriegen geht, dann ist es nur konsequent und folgerichtig, überhaupt nicht mehr auf das Geschlecht der Partner zu schauen. Dieser gesellschaftliche Prozesse findet gerade seinen Abschluss. Wo die Liebe hinfällt, geht den Gesetzgeber nichts mehr an.

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