Bahngeschichte XI: Die Begleitperson

Schwerbehinderte dürfen in öffentlichen Verkehrsmitteln eine Begleitperson kostenlos mitnehmen. Der Anspruch folgt aus elementaren Grundrechten. Er darf aber nicht missbraucht werden. Zwei ärgerliche Beispiele.

Der bekannte Autor und Behindertenaktivist Raul Krauthausen hat heute einer Schwarzfahrerin geholfen. Sein Tweet darüber erhielt binnen weniger Stunden rund 20 beifällige Kommentare, wurde hundertfach geteilt und besternt (hier geht’s zum Tweet und den Interaktionen).

S-Bahn: „Fahrausweise bitte!“
Ich roll durch die Reihen & frage wer ein Ticket braucht. Ältere Dame meldet sich und wird meine Begleitperson

Was auf den ersten Blick wie ein spontaner freundlicher Akt aussieht, wirft eine interessante ethische Frage auf und entpuppt sich – um das Ergebnis vorwegzunehmen – als Missbrauch eines Privilegs.

Schwerbehinderte dürfen in öffentlichen Verkehrsmitteln eine Begleitperson kostenlos mitnehmen. Menschen, die eine Laune der Natur in den Rollstuhl zwingt oder in anderer Weise hilfsbedürftig macht, sollen so mobil sein könnnen wie alle anderen Leute auch. Was aussieht wie ein Privileg, ermöglicht Menschen mit Behinderung also erst die gleichberechtigte Teilhabe und Teilnahme am öffentlichen Leben. Begleitpersonen in der Bahn mitzunehmen ist also gar keine Bevorzugung, sondern nur der Ausgleich eines Nachteils. Der Anspruch darauf folgt aus den Grundrechten. Der öffentliche Raum soll allen Menschen in gleicher Weise zugänglich sein. Das wird allgemein akzeptiert, auch wenn es Geld kostet.

Was aber, wenn ein Rollstuhlfahrer spontan eine Schwarzfahrerin als Begleitperson ausgibt und diese so davor schützt, erwischt zu werden? Dann verwandelt sich der selbstverständliche Anspruch in ein Privileg, genauer: in dessen Missbrauch. Schwarzfahren gilt vielen Menschen zwar als Kavaliersdelikt. Die Berliner Verkehrsbetriebe sind eine unpersönliche Institution, da fällt der Diebstahl leicht. Diebstahl? Klar! Die Gesamtheit der Schwarzfahrer beklaut die Gesamtheit der ehrlichen Fahrgäste um diejenige Summe, die die Tickets preiswerter sein könnnten, wenn alle für die Beförderung bezahlten. Das sind zwar in jedem einzelnen Fall nur Bruchteile eines Cents. Ein Diebstahl bleibt es gleichwohl. Indem Krauthausen ihn unterstützt, macht er sich zum Komplizen. Es erzeugt bei mir einen zusätzlichen schalen Beigeschmack, dass sich der Behindertenrechtsaktivist damit öffentlich schmückt.

Wie schmal der Grat zwischen ethisch gut begründetem Anspruch und Missbrauch eines Privilegs sein kann, verdeutlicht die folgende Geschichte. Vor einigen Jahren sprach mich im Kölner Hauptbahnhof ein sehbehinderter Mann an. Wohin ich denn wolle? Ich könne als seine Begleitperson doch kostenlos mitfahren. Nach einigem Herumgedruckse stellte sich raus, dass der Herr gar kein bestimmtes Ziel hatte, mich aber für drei Viertel des regulären Fahrpreises nach Mannheim begleitet hätte. Ich habe das Angebot dankend abgelehnt. Ein paar Wochen später sah ich den Herrn im ICE nach Berlin wieder, da hatte er einen Anzugträger im Schlepptau, der anscheinend weniger Skrupel hatte.

Der Mann hatte seine Einschränkung offenbar recht erfolgreich zum Beruf gemacht. Er verdiente Geld damit, sich Reisenden als Begleitperson anzudienen. Den Schaden hat aber nicht die Deutsche Bahn. Am Ende sind es erneut die ehrlichen Fahrgäste, die diese Trickserei durch erhöhte Ticketpreise bezahlen. Ich kann daran nichts Ehrenhaftes finden. Rein gar nichts.