Sollen Schwerverbrecher schon nach fünf Jahren die Chance eines Hafturlaubs bekommen? Bayerns Landesregierung hat gestern klargestellt, dass sie derartige Hafterleichterungen eisern ablehnt. (siehe SZ vom 18.4.12). Zehn andere Bundesländer können sich dagegen für einen früheren Beginn der Resozialisierung erwärmen. Mir drängt sich der Eindruck auf: Viele Debattenbeiträge sind von einem gedanklichen Kurzschluß beherrscht, der mit erheblichen semantischen Unzulänglichkeiten des Begriffs „Hafturlaub“ zu tun hat.
Bayerns Staatskanzleichef Thomas Kreuzer (CSU) sagt es so: „Haft dient nicht nur der Resozialisierung, sondern auch der Sühne.“ Man sieht die Gedankenkette förmlich vor sich: schweres Verbrechen – Strafe muss sein – lange Haft – und dann kriegt so ein Mensch auch noch Urlaub – aber nicht mit uns! Doch so psychologisch verständlich eine derartige impulsive Ablehnung auch sein mag, es gilt ihr zu widerstehen.
Denn erstens ist es keineswegs ausgemacht, dass ein begleiteter Ausgang aus dem Gefängnis (das ist mit „Hafturlaub“ gemeint) überhaupt als Hafterleichterung durchgeht. Ehemalige Gefängnisinsassen wissen zu berichten, dass das Schlimmste an der Haft die völlige Unterwerfung unter die Regeln einer totalen Institution gewesen sei. Wann ein Häftling isst, was er isst, wann er Freigang im Hof bekommt, was er liest – all das bestimmen andere für ihn. Dieses Gefühl der Fremdbestimmung nun könnte durch eine Unterbrechung der fremdbestimmten Routine eher noch verstärkt werden. Ohne über eigene einschlägige Erfahrungen zu verfügen, finde ich, dass das eher eine Strafverschärfung darstellt.
Das zweite Argument betrifft eine mögliche Fluchtgefahr. Wer noch viele Jahre sitzen muss, türmt eher nach fünf Jahren als nach zehn. Mag sein. Doch den „Hafturlaub“ bekommt ja nicht jeder. Man darf davon ausgehen, dass Anstaltsleitung und Gutachter auf Nummer sicher gehen werden. Denn die sehr unangenehmen Fragen der Presse nach einer Flucht will ganz sicher niemand beantworten. Das dürfte als Sicherheitsschranke allemal ausreichen.
Bleibt die Frage, wie man die Debatte um die Resozialisierung von langjährigen Häftlingen nüchtern führen kann. Vermutlich muss man die Frage der Strafe abkoppeln von der Frage, was nach der Haft kommt. Klar, Strafe muss sein. Ebenso klar ist aber auch: Genauso wichtig wie die Wiederherstellung des Rechtsfriedens ist es zu verhindern, dass der Straftäter rückfällig wird. Wenn das aus der Sicht der Profis nötig macht, einen begleiteten Ausgang bereits nach fünf Jahren zu gestatten, dann sollten sich die Justizminister nicht wegen irgendeines populistischen Bauchgefühls dagegen sperren.
Und es wird nötig sein, den tückischen Begriff des „Hafturlaubs“ von seinen unseligen Konnotationen von Traumschiff, Strand und Ferienspaß zu befreien. Das geht nur mit einem neuen Begriff. Mir ist kein guter eingefallen. Ich freue mich also über Vorschläge.
Frank Stäudner